• ASF Seminar 1/2024

    ASF Seminar 1/2024

    06-04-2024 10:00 -12:30
    490.00€

    AufbauSeminar für Fahranfänger
    (im Rahmen Führerschein auf Probe)

    Start. 06.04.2024 um 10 Uhr

     

  • B96 Fahrerschulung

    B96 Fahrerschulung

    25-04-2024 16:00 - 27-04-2024 16:15
    580.00€



    Fahrerschulung 
    Do  25.04.2024  16:00 bis 18:30 Uhr
    Fr   26.04.2024  14:30 bis 16:45 Uhr
    Sa  27.04.2024  14:30 bis 18:00 Uhr 

  • FES Seminar (3)

    FES Seminar (3)

    27-06-2024 11:30 -13:00

    FAHREIGNUNGSSEMINAR
    Modul 1: 27.06.2024  um 11:30 Uhr
    Modul 2: 04.07.2024  um 12:00 Uhr

  • B96 Fahrerschulung (2)

    B96 Fahrerschulung (2)

    27-06-2024 16:00 - 29-06-2024 19:00
    580.00€



    Fahrerschulung 
    Do  27.06.2024  16:00 bis 18:30 Uhr
    Fr   28.06.2024  14:30 bis 16:45 Uhr
    Sa  29.06.2024  09:00bis 12:30Uhr 

  • ASF Seminar 2/2024

    ASF Seminar 2/2024

    06-07-2024 10:00 -12:30
    490.00€

    AufbauSeminar für Fahranfänger
    (im Rahmen Führerschein auf Probe)

    Start. 06.07.2024 um 10 Uhr

     

WAS MAN MIT DER KLASSE B MIT DER

SCHLÜSSELZAHL 96 (KURZ: B96) FAHREN DARF

 

einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3500 kg überschreitet, aber 4250 kg nicht übersteigt. Die Schlüsselzahl 96 darf nur zugeteilt werden, wenn der Bewerber bereits die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt oder die Voraussetzungen für deren Erteilung erfüllt hat; in diesem Fall darf die Schlüsselzahl 96 frühestens mit der Fahrerlaubnis für die Klasse B zugeteilt werden.

Das sind zum Beispiel

  • ein Pkw oder Lkw mit 2.000 kg zulässiger Gesamtmasse mit einem Anhänger, der eine zulässige Gesamtmasse von 1.900 kg hat.

*Die Anzahl der Achsen der Fahrzeugkombinationen ist nicht begrenzt.

ERTEILUNGSVORAUSSETZUNGEN/BEFRISTUNGEN/                

EINSCHLÜSSE

Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: Klasse B erforderlich

Mindestalter: 18 Jahre; 17 Jahre*

Befristung der abweichenden Fahrberechtigung (Schlüsselzahl 96): keine Befristung

Befristung der Führerscheinkarte: 15 Jahre

Einschluss der Klassen: keine

Ärztliche Untersuchung: nein

* 17 Jahre für die Teilnahme am Begleiteten Fahren (BF 17) und bei Erteilung einer Fahrerlaubnis während oder nach Abschluss einer Berufskraftfahrerausbildung

ZEITPUNKT DER ANTRAGSTELLUNG/ERFORDERLICHE ANTRAGSUNTERLAGEN

Die Schlüsselzahl 96 darf nur zugeteilt werden, wenn der Bewerber

  • bereits die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt

In diesem Fall wird in der Fahrschule zuerst die Fahrerschulung durchgeführt und bescheinigt. Erst danach stellt der Bewerber bei der Fahrerlaubnisbehörde den Antrag auf Eintragung der Schlüsselzahl 96 in seinen Kartenführerschein.

Hierzu erforderliche Antragsunterlagen

  • Führerschein der Klasse B
  • Bescheinigung über eine erfolgreiche Teilnahme an einer

Fahrerschulung

  • amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (Personalausweis oder Reisepass)
  • aktuelles Lichtbild (nach Passverordnung), Größe 45 x 35 mm im Hochformat und ohne Rand; Frontalaufnahme, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
  • Geld für die Antragsgebühren der Behörde. oder
  • die Voraussetzungen für die Erteilung der Klasse B erfüllt hat (diese erfüllt er im Rahmen seiner Klasse-B-Ausbildung, indem er die Klasse-B-Prüfung bestanden hat).

In diesem Fall kann die Schlüsselzahl 96 zusammen mit der Fahrerlaubnis der Klasse B beantragt werden. Hierzu erforderliche Antragsunterlagen

  • Alle Unterlagen wie bei der Beantragung der Klasse B
  • Bescheinigung über eine erfolgreiche Teilnahme an einer Fahrerschulung.

Bei der Fahrerschulung kann auch der theoretische Unterricht in der Fahrschule angerechnet werden.

PRAKTISCHER ÜBUNGSSTOFF

Mindestens 3,5 Stunden (210 Minuten), die sowohl außerhalb des öffentlichen Straßenraums als auch auf öffentlichen Straßen durchgeführt werden können. Die Schulung darf in einer Gruppe durchgeführt werden, wobei eine Gruppe nicht mehr als acht Teilnehmer haben darf und für bis zu vier Teilnehmer für die gesamte Dauer der praktischen Übungen ein Schulungsfahrzeug zur Verfügung stehen muss. Die Schulung in einer Gruppe darf nicht auf öffentlichen Straßen durchgeführt werden.

FAHRPRAKTISCHE ÜBUNGEN

Mindestens 1 Stunde (60 Minuten) für jeden Teilnehmer im öffentlichen Straßenverkehr.

Etwa die Hälfte Fahrzeit der fahrpraktischen Übungen soll für Fahrstrecken außerhalb geschlossener Ortschaften, möglichst auch unter Einschluss der Autobahnen oder Kraftfahrstraßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind und mindestens zwei Fahrstreifen je Richtung haben, verwendet werden.

  • Vorbereitung und Kontrolle der eingesetzten Fahrzeugkombination auf Verkehrs- und Betriebssicherheit,
  • Spezielle Fahrübungen, die für die Straßenverkehrssicherheit dieser Fahrzeugkombinationen von Bedeutung sind, wie rückwärts eine Kurve entlang fahren und
  • Verhaltensweisen im Verkehr, wie anfahren, auf geraden Straßen fahren, fahren in Kurven, an Kreuzungen und Einmündungen heranfahren und sie überqueren, Richtung wechseln einschließlich nach links und rechts abbiegen oder die Fahrbahn wechseln, Auffahrt auf oder Ausfahrt von Autobahnen oder ähnlichen Straßen, überholen oder vorbeifahren, spezielle Teile der Straße wie Kreisverkehr, Eisenbahnübergänge, Straßenbahn- und Bushaltestellen, Fußgängerübergänge, lange Steigungen oder beim Verlassen des Fahrzeugs die erforderlichen Vorsichtsmaßnahmen treffen.

Unsere Leistung auf einem Blick

FS KLASSE BE