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Sonntagsfahrverbot
Im § 30 Absatz 3 ist das Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen geregelt. Nicht neu und sicherlich nicht unbekannt. Auf
Anfrage kann das Wissen jederzeit abgerufen und aus dem Gedächtnis weitergegeben werden. Zumindest dachte ich
das bisher. Zur Erinnerung ist der entsprechende Paragraph der Vorschrift hier noch einmal zitiert:
§ 30 StVO Umweltschutz,
Sonn- und Feiertagsfahrverbot
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Alle Jahre wieder - Motorradausbildung im Winter
Jedes Jahr aufs Neue müssen wir Beschwerden unserer Kollegen über nicht durchgeführte
praktische Fahrerlaubnisprüfungen im Winterzeitraum anhören. Gestritten wird mit dem
Prüfer des TÜV in der Regel über ungünstige Straßenverhältnisse durch Raureif oder
stellenweise Glätte. Um Streitigkeiten in diesen Fällen zu vermeiden, machen wir hier noch
einmal auf die hohe Verantwortung aller Beteiligten in Bezug auf die Gesundheit des
Prüflings aufmerksam.
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Verwendung von Mobiltelefonen in der Fahrausbildung ...
als Ersatz für Funkanlagen
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Hier die wichtigsten Regelungen:
Die begleitende Person
- ….muss das 30. Lebensjahr vollendet haben,
- ….muss mindestens seit fünf Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B sein, die während des Begleitens mitzuführen und zur Überwachung des Straßenverkehrs berechtigten Personen auf Verlangen auszuhändigen ist,
- ….darf max. 1 Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg haben.
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Wer ist Online?
Aktuell sind 300 Gäste und ein Mitglied online Auflisten der Benutzer, die zu einer Benutzergruppe oder einer Untergruppe gehören.









