Sonntagsfahrverbot
Im § 30 Absatz 3 ist das Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen geregelt. Nicht neu und sicherlich nicht unbekannt. Auf
Anfrage kann das Wissen jederzeit abgerufen und aus dem Gedächtnis weitergegeben werden. Zumindest dachte ich
das bisher. Zur Erinnerung ist der entsprechende Paragraph der Vorschrift hier noch einmal zitiert:
§ 30 StVO Umweltschutz,
Sonn- und Feiertagsfahrverbot

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