• FES Seminar

    FES Seminar

    27-06-2024 11:30 -13:00

    FAHREIGNUNGSSEMINAR
    Modul 1: 27.06.2024  um 11:30 Uhr
    Modul 2: 04.07.2024  um 12:00 Uhr

  • B96 Fahrerschulung

    B96 Fahrerschulung

    27-06-2024 16:00 - 29-06-2024 19:00
    580.00€



    Fahrerschulung 
    Do  27.06.2024  16:00 bis 18:30 Uhr
    Fr   28.06.2024  14:30 bis 16:45 Uhr
    Sa  29.06.2024  09:00bis 12:30Uhr 

  • ASF Seminar

    ASF Seminar

    06-07-2024 10:00 -12:30
    490.00€

    AufbauSeminar für Fahranfänger
    (im Rahmen Führerschein auf Probe)

    Start. 06.07.2024 um 10 Uhr

     

WAS MAN MIT DER KLASSE BE FAHREN DARF                          

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3-500 kg nicht übersteigt.

Das sind zum Beispiel

  • ein Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse von 3-500 kg mit einem Anhänger, der eine zulässige Gesamtmasse von 3-500 kg hat. *Die Anzahl der Achsen der Fahrzeugkombination ist nicht begrenzt.

ERTEILUNGSVORAUSSETZUNGEN/BEFRISTUNGEN/ EINSCHLÜSSE

Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: Klasse B erforderlich

Mindestalter: 18 Jahre; 17 Jahre*

Befristung der Fahrerlaubnis: keine Befristung

Befristung der Führerscheinkarte: 15 Jahre

Einschluss der Klassen: keine

Ärztliche Untersuchung: nein, nur Sehtest

* 17 Jahre für die Teilnahme am Begleiteten Fahren (BF 17) und bei Erteilung einer Fahrerlaubnis während oder nach Abschluss einer Berufskraftfahrerausbildung

ZEITPUNKT DER ANTRAGSTELLUNG

Die Klasse BE kann beantragt werden, wenn die Klasse B vorhanden ist.

Sie kann aber auch gemeinsam mit der Klasse B beantragt werden.

Der amtliche Führerscheinantrag kann frühestens sechs Monate vor Erreichen des Mindestalters gestellt werden.

 Die Fahrerlaubnisbehörde kann persönliches Erscheinen des Antragstellers verlangen.

ERFORDERLICHE ANTRAGSUNTERLAGEN

  • amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (Personalausweis oder Reisepass)
  • aktuelles Lichtbild (nach der Passverordnung), Größe 45 x 35 mm im Hochformat und ohne Rand; Frontalaufnahme, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
  • Sehtestbescheinigung einer amtlich anerkannten Sehteststelle oder ein Zeugnis eines Augenarztes (Sehtest und Zeugnis dürfen nicht älter als zwei Jahre sein)
  • Nachweis* über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe, die mindestens neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten umfasst (entfällt bei Erweiterung)
  • eventuell bereits vorhandener Führerschein
  • Zettel mit Fahrschulstempel oder eine Visitenkarte (Fahrschule muss angegeben werden)
  • Geld für die Antragsgebühren der Behörde

* Bescheinigungen über „Erste Hilfe" (ausgestellt bis 20.10.2015) gelten weiter.

DIE THEORETISCHE MINDESTAUSBILDUNG

Eine theoretische Ausbildung ist für die Klasse BE nicht vorgeschrieben.

DIE PRAKTISCHE MINDESTAUSBILDUNG

Zum praktischen Unterricht gehören auch:

  • Anleitungen und Hinweise vor, während und nach der Durchführung der Fahraufgaben sowie
  • Nachbesprechung und Erörterung des jeweiligen Ausbildungsstandes,
  • eine Unterweisung am Ausbildungsfahrzeug in der Erkennung und Behebung technischer Mängel.

Grundausbildung und 3 ÜL/ 1 AB / 1 NF

Die Grundausbildung soll möglichst abgeschlossen sein, bevor mit den besonderen Ausbildungsfahrten begonnen wird.

ÜL: Schulung auf Bundes- oder Landstraßen (Überlandschulung, davon eine Fahrt mit mindestens 2 Stunden zu je 45 Minuten)

AB: Schulung auf Autobahnen oder auf Kraftfahrstraßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind und mindestens zwei Fahrstreifen je Richtung haben

NF: Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit („Nachtfahrt", zusätzlich zu den ÜL- und AB-Fahrten, mindestens zur Hälfte auf Autobahnen, Bundes- oder Landstraßen in Stunden zu je 45 Minuten)

Unsere Leistungen auf einem Blick

FS KLASSE B96