Hier die wichtigsten Regelungen:

Die begleitende Person 

  1. ….muss das 30. Lebensjahr vollendet haben,
  2. ….muss mindestens seit fünf Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B sein, die während des Begleitens mitzuführen und zur Überwachung des Straßenverkehrs berechtigten Personen auf Verlangen auszuhändigen ist,
  3. ….darf max. 1 Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg haben.

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