WAS DARF ICH MIT DER KLASSE B FAHREN
- Pkw und kleine Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg (nicht mehr als acht Sitzplätze außer Fahrersitz)
- Hinter diesen Fahrzeugen darf ein Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 750 kg mitgeführt werden.
- Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse dürfen nur dann mitgeführt werden, wenn die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3500 kg nicht übersteigt.
- Auch dreirädrige Kraftfahrzeuge im Inland; mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW jedoch erst ab 21 Jahre.
- Kategorie: FS-KLASSEN
Was man mit der Klasse B mit der
SCHLÜSSELZAHL 197 (KURZ: B197) FAHREN DARF
Siehe Klasse B
ERTEILUNGSVORAUSSETZUNGEN/BEFRISTUNGEN/EINSCHLÜSSE
Siehe Klasse B
ZEITPUNKT DER ANTRAGSTELLUNG/ERFORDERLICHE/ANTRAGSUNTERLAGEN
Sofern die praktische Fahrerlaubnisprüfung auf einem Prüfungsfahrzeug mit Automatikgetriebe erfolgen soll, ist bereits bei der behördlichen Antragstellung für die Fahrerlaubnis der Klasse B anzugeben, dass ein Nachweis über die praktische Ausbildung zum Führen von Kraftfahrzeugen mit Schaltgetriebe der Klasse B gemäß S 5a Absatz 4 FahrschAusbO nachgereicht wird oder spätestens direkt vor der praktischen Fahrerlaubnisprüfung dem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer ausgehändigt wird.
Bei NACHTRÄGLICHER Löschung einer bestehenden Schlüsselzahl 78 (Automatikvermerk)
Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde auf Erteilung einer Schlüsselzahl 197 für die Klasse B unter Vorlage des Nachweises über die praktische Ausbildung zum Führen von Kraftfahrzeugen mit Schaltgetriebe der Klasse B gemäß S 5a Absatz 4 FahrschAusbO.
HINWEISE
Wer eine Fahrerlaubnis der Klasse B erwerben möchte, kann auf einem Kraftfahrzeug mit Schaltgetriebe oder mit Automatikgetriebe ausgebildet werden.
- Ein „Kraftfahrzeug mit Schaltgetriebe" ist ein Fahrzeug mit Kupplungspedal.
- Ein „Kraftfahrzeug mit Automatikgetriebe" ist ein Fahrzeug ohne Kupplungspedal.
Für den Umfang einer Fahrberechtigung ist entscheidend, auf welchem Fahrzeug die praktische Fahrerlaubnisprüfung für die Klasse B ablegt wird.
- Die Prüfung erfolgt auf einem Prüfungsfahrzeug mit Schaltgetriebe.
- Keine Einschränkung (gilt auch für Erweiterungen)
- Die Prüfung erfolgt auf einem Prüfungsfahrzeug mit Automatikgetriebe.
- Die Fahrerlaubnis wird durch die Schlüsselzahl 78 auf das
Führen von Kraftfahrzeugen mit Automatikgetriebe beschränkt.
- Die Prüfung erfolgt auf einem Prüfungsfahrzeug mit Automatikgetriebe.
- Inklusive Nachweis über die praktische Ausbildung zum Führen von Fahrzeugen mit Schaltgetriebe der Klasse B (B 197) dürfen Kraftfahrzeuge mit Schaltgetriebe im Inland und Ausland geführt werden.
Zu beachten ist jedoch:
- wird bei Erweiterungen auf die Klassen BE, Cl, CIE, C, CE, Dl, DIE, D und DE jeweils ein Kraftfahrzeug mit Automatikgetriebe verwendet, gilt für diese Klassen die Beschränkung auf das Führen von Kraftfahrzeugen mit Automatikgetriebe (Schlüsselzahl 78), ungeachtet der Schlüsselzahl 197.
TESTFAHRT ZUR ERLANGUNG DER SCHLÜSSELZAHL 197
Allgemeines
Der Fahrlehrer darf die Ausbildung erst abschließen, wenn der Fahrschüler oder Inhaber der beschränkten Fahrerlaubnis der Klasse B in einer mindestens 15-minütigen Fahrt innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften nachgewiesen hat, dass er in der Lage ist, ein Kraftfahrzeug mit Schaltgetriebe sicher, verantwortungsvoll und umweltbewusst zu führen.
Praktische Ausbildung
Eine Ausbildung von mindestens 10 Stunden (ä 45 Minuten) auf einem Kraftfahrzeug mit Schaltgetriebe der Klasse B. Die Ausbildung soll die Kompetenzen für das sichere, verantwortungsvolle und umweltbewusste Führen eines Kraftfahrzeuges mit Schaltgetriebe vermitteln.
Testfahrt (mit dem Fahrlehrer)
Eine mindestens 15-minütige Testfahrt mit einem Schaltfahrzeug der Klasse B innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften.
Abschluss
Nach Abschluss der Ausbildung hat der Inhaber der Fahrschule oder die für die verantwortliche Leitung des Ausbildungsbetriebes bestellte Person dem Fahrschüler oder Inhaber der beschränkten Fahrerlaubnis Folgendes nach dem Muster der Anlage 7 zu bescheinigen. Die Bescheinigung nach Anlage 7 ist von dem Inhaber der Fahrschule oder der für die verantwortliche Leitung des Ausbildungsbetriebes bestellten Person nach Abschluss der Ausbildung zu unterzeichnen und dem Fahrschüler oder Inhaber der beschränkten Fahrerlaubnis zur Unterschrift vorzulegen. Die Unterzeichnung kann auch elektronisch erfolgen.
Unsere Leistung auf einem Blick
- Kategorie: FS-KLASSEN